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Förderung der Beratung zum nachhaltigen Wirtschaften

Nachhaltiges Wirtschaften ist nicht nur in großen Konzernen schon lange im Fokus, sondern wird auch für den Mittelstand immer wichtiger. Unternehmer/innen, die das Thema angehen, arbeiten intensiv an der Zukunftsfähigkeit ihrer eigenen Organisation. Das Land Hessen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups, Selbstständige und Freiberufler/innen durch eine bis zu 50 Prozent geförderte Beratung auf dem notwendigen Weg in Richtung nachhaltiges Wirtschaften.

Mehr Informationen über nachhaltiges Wirtschaften im deutschen Mittelstand

Gerne überprüfen wir Ihre Förderfähigkeit, empfehlen Ihnen aus unserem Beraternetzwerk erfahrende Expertinnen/Experten, übernehmen als vertrauensvoller Vertragspartner die Qualitätssicherung und sorgen für eine unkomplizierte Fördermittelabwicklung.

Mögliche Inhalte der geförderten Beratung nachhaltiges Wirtschaften:

Einstieg in nachhaltiges Wirtschaften

  • isherige Aktivitäten des nachhaltigen Wirtschaftens erarbeiten (Status-Quo)
  • Wesentlichkeitsanalyse erstellen
  • Nächste Maßnahmen zum nachhaltigen Wirtschaften definieren

Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • Zu den geeigneten Standards der Nachhaltigkeitsberichtserstattung beraten
  • Zur inhaltlichen und formalen Ausarbeitung des Nachhaltigkeitsberichts beraten
  • Nächste Maßnahmen zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung definieren

Nachhaltigkeitskommunikation

  • Bisherige Aktivitäten des nachhaltigen Wirtschaftens erarbeiten (Status-Quo)
  • Zu den verschiedenen Möglichkeiten der Nachhaltigkeitskommunikation (Mittel, Gestaltung, Zielgruppe, Inhalte) beraten
  • Nächste Maßnahmen definieren

Nachhaltige Lieferkette

  • Aktuelle Lieferkette inkl. Erfassung und Bewertung der Nachhaltigkeitsauswirkungen darstellen
  • Zur Formulierung von Maßnahmen beraten, um die negativen Auswirkungen zu reduzieren
  • Zu den Anforderungen an Lieferanten und Prozesse des nachhaltigen Lieferkettenmanagements beraten
  • Nächste Maßnahmen definieren

Vor der Beratung wird geprüft, ob auch Bundesförderung oder Beratung über die Handwerkskammern genutzt werden können.
 

Kosten – Berechnungsbeispiel – Zeitlicher Umfang

  • Der Zuschuss zum Beratungshonorar beträgt max. 400,- Euro je Tagewerk (max. 50 Prozent).
  • Beträgt das Beratungshonorar des eingesetzten Beratungsunternehmens z.B. 1.000,- Euro pro Tagewerk, beträgt der Eigenanteil des Unternehmens nur 600,- Euro je Tagewerk (zzgl. USt. auf den Gesamtbetrag). Eine fünftägige Beratung würde dann statt 5.000,- Euro (zzgl. USt.) nur 3.000,- Euro (zzgl. USt. auf 5.000,- Euro, da die Steuer nicht gefördert werden kann) kosten. Ein anderes Honorar ist je nach Auswahl der/des Expertin/Experten möglich.
  • Für alle Förderprogramme können KMU insgesamt max. 15 Tagewerke Förderung je Kalenderjahr in Anspruch nehmen.

 

Gefördert durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Gefördert durch:

Kontakt

IHK-Bezirke Darmstadt und Frankfurt/Main:
Armin Domesle
Tel.: 0 61 07 / 9 65 93-43
Ihre Anfrage
(a.domesle@rkw-hessen.de)

IHK-Bezirke Offenbach und Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern:
Dr. Patrick Keller
Tel.: 0 61 07 / 9 65 93-44
Ihre Anfrage
(p.keller@rkw-hessen.de)

IHK-Bezirke Kassel-Marburg und Fulda:
Thomas Fabich
Tel.: 05 61 / 93 09 99-2
Ihre Anfrage
(t.fabich@rkw-hessen.de)

IHK-Bezirke Wiesbaden, Gießen-Friedberg, Limburg und Lahn-Dill:
Selina Türck
Tel.: 0 61 07 / 9 65 93-45
Ihre Anfrage
(s.tuerck@rkw-hessen.de)
 

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