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1. Was ist das Ziel des Programms INQA-Coaching?

Ziel des Progamms ist es, durch bessere Arbeitsqualität innovativ und wettbewerbsfähiger zu werden und auf Veränderungsprozesse reagieren zu können. Es geht dabei auch darum, wie die Betriebe mit dem Thema Digitalisierung umgehen. Das INQA-Coaching stärkt die Resilienz Ihres Unternehmens und sichert Fachkräfte.

Das sind vier gute Argumente für ein INQA-Coaching:

  • Gutes Instrument, um Neuland gestalten zu lernen
  • Gemeinsam lernen: die Beschäftigten werden konsequent beteiligt
  • Praxisorientiertes Vorgehen führt zu passgenauen Lösungen für Unternehmen und Beschäftigte
  • Strategische Hebelwirkung für das Unternehmen
     

2. Was wird gefördert?

Gefördert wird ein Coaching zu personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsprozessen, die in Zusammenhang stehen mit einer konkreten digitalen Transformation innerhalb des Betriebs.
 

3. Welche Unternehmen können vom INQA-Coaching profitieren?

Das INQA-Coaching wendet sich an rechtlich selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sitz- und Arbeitsstätte des Unternehmens liegt in Deutschland.
  • Das Unternehmen hat im letzten Geschäftsjahr vor Beginn des Coachings mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit (Jahresarbeitsentgelt JAE, also ohne geringfügig Beschäftigte und Auszubildende, Teilzeitkräfte werden anteilig angerechnet).
  • KMU-Eigenschaft nach EU-Definition ist erfüllt (Jahresumsatz geringer als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. Euro, weniger als 250 Beschäftigte als JAE).
  • Das Unternehmen besteht seit mindestens zwei Jahren am Markt (bei Gründung vor fünf Jahren kann Änderung Rechtsform/Eigentumsverhältnisse vernachlässigt werden).

Um auch Kleinstunternehmen unter fünf Beschäftigten eine Teilnahme am INQA-Coaching zu ermöglichen, wurden die Vorgaben zum Vorgehen für diese Zielgruppe angepasst.
 

4. Wie lange haben die Betriebe Zeit für das Coaching?

Das Coaching mit insgesamt 12 Beratungstagen muss innerhalb von sieben Monaten durchgeführt werden.
 

5. Was sind die Förderkonditionen?

Ein INQA-Coaching umfasst maximal 12 Beratungstage. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert 80 Prozent der Beratungskosten. Der Höchstsatz für einen Beratertag beläuft sich auf 1.200,- Euro netto.
 

6. Wie läuft ein INQA-Coaching ab?

Die Teilnahme am INQA-Coaching funktioniert in drei einfachen Schritten:

1. INQA-Erstberatung
Sollten Sie sich für das INQA-Coaching interessieren, nehmen Sie eine INQA-Erstberatung in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) in Anspruch. Gemeinsam klären Sie die Fördervoraussetzungen sowie den konkreten betrieblichen Veränderungs- bzw. Unterstützungsbedarf. Sind die Bedingungen erfüllt, stellt Ihnen die IBS einen INQA-Coaching-Scheck aus (oder verweist auf andere Angebote).

2. INQA-Coaching im Betrieb
Durchgeführt wird das INQA-Coaching von qualifizierten und erfahrenen Beratenden, die als INQA-Coaches autorisiert wurden. INQA-Coach beim RKW Hessen ist Thomas Fabich, Prokurist und Büroleiter Kassel.

Der INQA-Coach begleitet, moderiert und dokumentiert das Projekt. In einem gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozess erarbeiten Sie passgenaue betriebliche Lösungen. Das INQA-Coaching wird anhand einer spezifischen agilen Methode mit Rollenkonzept und Vorgehensmodell durchgeführt. Es kann vier bis sieben Monate bzw. 12 Beratungstage andauern. Danach erfolgt innerhalb eines Monats die Abrechnung des Coachings.

3. Abschlussgespräch mit IBS
Etwa drei bis sechs Monate nach dem Ende des INQA-Coachings führen Sie ein Abschlussgespräch mit Ihrer INQA-Beratungsstelle (IBS). Dort werden die Ergebnisse und Wirkungen des INQA-Coachings ausgewertet. Bei Bedarf verweist die IBS Sie auf weitere Förderoptionen und Unterstützungsangebote.
 

7. Wer sind für interessierte hessische Unternehmen die INQA-(Erst)Beratungsstellen (IBS)?

In Nordhessen:
IHK Kassel-Marburg
Website: https://ihk.de/kassel-marburg  
Adresse: Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel
Kontakt: Dr. Petra Oxen-Bodenhausen
Telefon: 05 61 / 7 89 12 38
E-Mail: oxen-bodenhausen(at)kassel.ihk.de  

In Mittelhessen und Wetteraukreis:
ZAUG gGmbH
Website: https://www.zaug.de  
Adresse: Am Urnenfeld 33, 35396 Gießen
Kontakt: Thomas Marterer
Telefon: 06 41 / 79 79 66 14
E-Mail: inqa-coaching-mittelhessen(at)zaug.de  

In Südhessen:
Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft
Website: https://imi.hwg-lu.de/inqa-coaching/  
Adresse: Ernst-Boehe-Sr. 4, 67059 Ludwigshafen
Kontakt: Marion Büffor, INQA-Beratungsstelle für RLP, BaWü und Südhessen
Telefon: 06 21 / 52 03-3 74
E-Mail: inqa(at)hwg-lu.de  
Matthias Sellinger
Antje Kraus

Kontakt

Thomas Fabich
Tel: 05 61 / 9 30 99 9-2
Ihre Anfrage
(t.fabich@rkw-hessen.de)